Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

"Mit einem bedingungslosem Grundeinkommen wäre Adof Hitler Maler geblieben!"
Anny Hartmann Anstalt 16.05.2017
Das Bedingungslose Grundeinkommen ist das neue Sozialsystem für die Post-Wachstums-Gesellschaft. Jeder bekommt es, allein durch seine Geburt und Existenz. Erst mit dem Tod wird die Zahlung eingestellt. Es gibt keinerlei Bedingungen und keiner bewertet das Leben der Anderen mehr. Die Verwaltung der meisten Sozialgesetzbücher würden nicht mehr gebraucht.

Bei der FlussMark wird 1% Fließzins von jedem Konto abgezogen und gesammelt. Diese Summe wird durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt und als variables BGE ausgezahlt.

Die Finanzierung per Fließzins ermöglicht das BGE ohne Steuer, die das Einkommen von Menschen belasten würden. Beim Chiemgauer wäre das BGE ca. 3€ pro Teilnehmer und Monat. Also es wird bei der FlussMark anfangs nur ein Mini-BGE sein. Sollte der Wirtschaftskreislauf mit der deutschlandweiten Parallelwährung stark wachsen, steigt auch das BGE. Denn es würden mehr FlussMark zwischen den Unternehmen genutzt und weniger zurückgetauscht.

Meine vermutung ist, dass ein BGE die Kreativität der Menschen fördern wird. Viele arbeiten für wenig Verdienst in einem schlechten Job, auch wegen der Angst vor Hartz4. Das Lohndumping in diesen Jobs wird sicherlich aufhören und wenigstens gut bezahlt werden müssen. Gleichzeitig werden neue Unternehmer die Sicherheit haben sich selbstständig zu machen.

Die Einzigen, die nicht arbeiten gehen werden, schlängeln sich auch schon heute mit Hartz4 durch. Diese Zahl wird sich nicht erhöhen. Vielleicht sinkt diese sogar,weil die Menschen nicht mehr mit dem Amt kämpfen müsssen. Manchen wird irrgendwann sicherlich langweilig und sie werden etwas finden, wie sie sich einbringen können.

Mehr möchte ich hier nicht schreiben, weil jeder selbst darüber Philosophieren kann. Bei Youtube sind viele Ansichten und Gedankenspiele verfügbar. Sucht danach. Jetzt folgt eine kleine Auswahl:


Was fehlt, wenn alles da ist? (Buchlesung):



Der Film zum BGE: